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zur Gemeindebücherei & Artothek
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HIER finden Sie die aktuelle Benutzerordnung als PDF
Für die Nutzung der Bücherei und Artothek wird ein Jahresentgelt erhoben. Das Jahresentgelt beträgt 12,00 €. Das Jahresentgelt ist fällig und zu entrichten mit der ersten Entleihung im laufenden Kalenderjahr. Das Jahresentgelt gilt jeweils für 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Anmeldung. Eine Minderung des Jahresentgelt bei unterjähriger Anmeldung oder Nichtinanspruchnahme erfolgt nicht. Das Jahresentgelt dient dazu das vielfältige Angebot der Bücherei/ Artothek auszubauen und zu erhalten. Mit dem Jahresentgelt können alle Angebote vollumfänglich genutzt werden (Ausnahme: Veranstaltungen).
Die Leihfrist für Bücher beträgt vier Wochen und kann bis zu zweimal verlängert werden.
Bereits von Anderen entliehene Bücher können Sie über den Bestellkatalog OPAC vorbestellen. Nicht verliehene Medien können Sie nicht über OPAC vorbestellen. Sie können einfach in der Bücherei vorbeikommen und die Bücher dort ausleihen. Wenn Sie möchten, dass die Bücher für Sie reserviert sind, können Sie diese Bücher telefonisch oder per E-Mail vorbestellen.
Alle Benutzer/innen sind verpflichtet, die entliehenen Medien fristgerecht zurückzugeben. Sie haben dafür zu sorgen, dass auch im Falle ihrer persönlichen Verhinderung entliehene Medien fristgerecht zurückgegeben werden.
Bei Überschreitung der Leihfrist ist ein Entgelt nach 7 Tagen zu bezahlen, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung fällt zusätzlich eine Mahngebühr an.
Entgelte
Folgende Entgelte werden erhoben:
- Überschreitung der Leihfrist pro Medieneinheit und angefangener Woche 0,50€
- schriftliche Mahnung 1,00€
- Botengang zur Abholung angemahnter Medien 2,60€
- Neuausstellung eines Büchereiausweises 1,50€
- Ausweishülle für Büchereiausweis 0,30€
- Einarbeitung eines Ersatzexemplars 3,80€
- Beschädigung oder Verlust einer Transportbox für Kulturgut 35,00€
Eine schriftliche Mahnung wird frühestens 4 Wochen nach Ablauf der Leihfrist gern. 5.2 versandt. Weitere Mahnungen folgen im Abstand von 2 Wochen.
Sprechen Sie mit uns darüber. Oftmals werden die Bücher wieder gefunden.
Ist ein Buch dauerhaft nicht mehr auffindbar, können Sie ein neues Exemplar kaufen und der Bücherei geben.
Bitte sprechen Sie das Vorgehen unbedingt vorher mit uns ab! Wir finden eine Lösung!
- Ausleihen funktioniert nach dem Bibliotheksprinzip:
- Mitglied der Bücherei werden
- Bild aus dem Internet-Kalatog auswählen
- Artothek besuchen, Bild mitnehmen
- bis zu 12 Wochen an jeder Wand genießen
- Bild wieder zurückbringen
- ODER Bild kaufen und hängen lassen
Die Ausleihe ist kostenfrei.
Für die Ausleihe wird ein Büchereiausweis benötigt. Dieser ist für alle Bürger: innen im Coburger Raum erhältlich.
Die Leihfrist für Bilder aus der Artothek beträgt sechs Wochen und kann einmal verlängert werden.
Privatleute können maximal drei Bilder auf einmal ausleihen. Für Geschäftsleute ist die Ausleihe mehrerer Bilder nach Absprache möglich.
Nein. Ausleihen darf jeder. Lediglich ein Büchereiausweis muss beantragt werden.
Wenn Sie den Büchereiausweis beantragen können Sie SOFORT Bilder oder Bücher ausleihen. Es besteht keine Wartezeit. Bei Ihrem nächsten Besuch in der Artothek/Bücherei nehmen Sie einfach den fertigen Ausweis mit.
Ist das Exponat eine Woche nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben worden, erhält der Nutzer eine schriftliche Erinnerung und es wird eine Versäumnisgebühr in Höhe von 1,00 Euro pro Woche ab Rückgabedatum erhoben.
Bei schriftlicher Mahnung fällt zusätzlich eine Mahngebühr in Höhe von 1,00€ je Mahnung an.
Weitere Angaben zu den Versäumnisgebühren finden Sie in der Benutzerordnung.
Der Nutzer ist verpflichtet, entliehene Kunstwerke mit größter Sorgfalt zu behandeln und vor Verlust und Beschädigung zu schützen. Werke dürfen nicht aus den Rahmen entfernt werden, in denen sie übergeben worden sind. Eine Veränderung der vorhandenen Aufhängevorrichtung ist nicht statthaft.
Das Kunstwerk ist vor Feuchtigkeit und direktem Sonnenlicht zu schützen. Werke dürfen nicht über Heizungen oder unter Klimaanlagen, nicht in der Küche oder im Badezimmer und nur in raucherfreien Bereichen gehängt werden.
Der Nutzer haftet für den Verlust oder die Beschädigung der von ihm entliehenen
Kunstwerke und Rahmen. Der Wiederbeschaffungswert orientiert sich an dem
augenblicklichen Marktwert des Kunstwerkes, im Streitfall wird ein vom Verleiher zu
benennender Sachverständiger hinzugezogen. Die Kosten des Sachverständigen trägt der
Nutzer. Bei Diebstahl in der eigenen Wohnung haftet der Nutzer bzw. dessen Versicherung.